Welche KI-Funktionen DiTeLe einsetzt, was sie tun, was sie ausdrücklich nicht tun, und wer im Zweifel entscheidet.
Stand: Juli 2026
Der DiTeLe Assistent ist ein KI-System und kein Mensch. Das steht bei jeder Unterhaltung sichtbar über dem Eingabefeld, bevor Sie die erste Nachricht senden, so schreibt es Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) vor. Auch von der KI verbesserte Texte werden als solche gekennzeichnet.
Vollständige Liste. Es gibt keine weiteren KI-Funktionen in DiTeLe, insbesondere keine, die Abgaben bewertet, Prüfungen überwacht oder über Zugang zu einem Kurs entscheidet.
Sie bewertet keine Abgabe. Sie entscheidet nicht, ob eine Aufgabe angenommen wird. Sie vergibt keine Erfahrungspunkte, keine Abzeichen und keine Zertifikate. Sie entscheidet nicht über Zugang oder Zulassung zu einem Kurs. Sie überwacht keine Prüfung und erkennt kein verbotenes Verhalten. Sie ordnet Sie keinem Niveau und keiner Kategorie zu. Genau diese fünf Anwendungen sind es, die ein KI-System im Bildungsbereich nach Anhang III Nr. 3 der KI-Verordnung zu einem Hochrisiko-System machen würden, DiTeLe setzt KI für keine davon ein, und das ist eine Entwurfsentscheidung, keine Momentaufnahme.
Jede Abgabe wird von einer Trainerin oder einem Trainer gelesen und entschieden; die Entscheidung wird mit Name und Kommentar festgehalten. Erfahrungspunkte und Abzeichen entstehen erst durch diese Annahme. Ein Zertifikat wird von einer Trainerin oder einem Trainer ausgestellt und als Dokument hochgeladen. Die Freischaltung der nächsten Aufgabe folgt einer festen, in den häufigen Fragen veröffentlichten Regel, kein Modell ist daran beteiligt.
Sie können jede KI-Antwort verwerfen, jede Textverbesserung mit einem Klick zurücknehmen und jede Frage stattdessen an einen Menschen richten, die Schaltfläche „Frage stellen“ erreicht Trainer und Administration, ohne dass eine KI beteiligt ist. Die Administration sieht die Nutzung des Assistenten, markierte Anfragen und häufige Fragemuster und kann den Assistenten abschalten. Es gibt keine Funktion, die eine KI-Ausgabe ohne menschliches Zutun in eine Bewertung oder einen Nachweis überführt.
Ein Sprachmodell kann Inhalte erfinden, veraltete Informationen wiedergeben oder eine Frage falsch verstehen. Verlassen Sie sich bei Prüfungsinhalten, Fristen und Zugangsfragen deshalb nicht auf die KI-Antwort, sondern auf die Kursunterlagen und die Auskunft Ihrer Trainerin oder Ihres Trainers. Wenn Sie eine falsche oder unangemessene Ausgabe sehen, melden Sie sie über „Frage stellen“ mit einem Hinweis auf die Situation. Wir prüfen solche Meldungen und passen die Vorgaben an das Modell an.
Der Assistent sendet Ihre Nachricht, den Verlauf der laufenden Unterhaltung, Ihre Rolle und, bei Fragen zu Ihrem Lernstand, die zu Ihrem Konto gehörenden Kurs- und Aufgabendaten. Die Textverbesserung sendet ausschließlich den Text, den Sie selbst geschrieben haben. Musterlösungen, Bewertungsmaßstäbe und die Daten anderer Personen werden nicht gesendet; die Werkzeuge des Assistenten haben auf diese Felder keinen Zugriff, was auf Datenbankebene erzwungen wird. Details zur Rechtsgrundlage und zur Übermittlung in die USA stehen in der Datenschutzerklärung.
DiTeLe setzt keine Emotionserkennung ein. Die Emoji-Rückmeldung nach einer Aufgabe wählen Sie selbst; sie wird nicht aus Ihrem Verhalten, Ihrem Text, Ihrem Gesicht oder Ihrer Stimme abgeleitet. Art. 5 Abs. 1 lit. f der KI-Verordnung verbietet Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen, und diese Unterscheidung ist der Grund, warum die Rückmeldung eine Auswahl und keine Messung ist. Ebenso findet keine biometrische Kategorisierung statt: ein Profilfoto ist ein Bild und wird zu keinem Zeitpunkt biometrisch ausgewertet. Es gibt kein Social Scoring, keine unterschwellige Beeinflussung und keine Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit.
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber, für ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die ein KI-System in ihrem Auftrag einsetzen. Für DiTeLe bedeutet das: Trainerinnen und Trainer sowie die Administration werden vor dem Einsatz darüber unterrichtet, welche Funktionen KI-gestützt sind, dass eine KI-Ausgabe nie eine Bewertung ersetzt und wie eine fehlerhafte Ausgabe gemeldet wird. Diese Seite ist Teil dieser Unterrichtung und für alle Rollen sichtbar; für Teilnehmende ist der Hinweis zusätzlich unmittelbar am Assistenten und an der Textverbesserung angebracht.
Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Die Verbote des Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 ebenfalls. Die Transparenzpflichten des Art. 50: Offenlegung der KI-Interaktion und Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, gelten ab dem 2. August 2026. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurde die Frist verlängert; DiTeLe betreibt kein solches System, wie oben ausgeführt. Wir prüfen diese Einordnung erneut, sobald eine KI-Funktion an einer Bewertung, einer Zulassung oder einer Prüfungsaufsicht beteiligt werden soll.
Fragen zum Einsatz von KI in DiTeLe beantwortet die WAMOCON GmbH unter info@wamocon.com oder unter der im Impressum genannten Adresse.